Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen der CodePartner GmbH unter der Marke KI-Content-Agentur.de
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der CodePartner GmbH, Twisterlingsbogen 5, 26160 Bad Zwischenahn (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über Konzeption, Produktion, Bearbeitung und Bereitstellung von Content sowie damit zusammenhängende Agentur-, Beratungs- und Produktionsleistungen.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
Darstellungen und Leistungsbeschreibungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein bindendes Vertragsangebot dar. Maßgeblich für Art, Umfang, Termine und Vergütung einer Leistung ist das jeweilige individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung oder eine sonstige zwischen den Parteien in Textform getroffene Vereinbarung.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein verbindliches Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag in Textform bestätigt beziehungsweise mit der Leistungserbringung nach entsprechender Beauftragung beginnt.
3. Einsatz von KI-Systemen und Drittanbietern
Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung generative KI-Systeme, Software, Cloud-Dienste, Produktionswerkzeuge und weitere Drittanbieter einsetzen, soweit dem keine ausdrücklich vereinbarten Vorgaben des Auftraggebers entgegenstehen. Die konkret eingesetzten Werkzeuge können sich im Projektverlauf ändern, wenn dies für Qualität, Verfügbarkeit, Sicherheit oder Wirtschaftlichkeit sachgerecht ist.
KI-generierte oder KI-bearbeitete Ergebnisse können trotz sorgfältiger Auswahl und Nachbearbeitung inhaltliche, technische oder gestalterische Abweichungen aufweisen. Soweit nicht ausdrücklich als eigene Leistung beauftragt, schuldet der Auftragnehmer insbesondere keine umfassende Marken-, Design-, Patent- oder sonstige Schutzrechtsrecherche und keine Garantie dafür, dass rein KI-generierte Bestandteile urheberrechtlich geschützt, exklusiv, registrierbar oder weltweit frei von Ähnlichkeiten zu Drittinhalten sind.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Logos, Daten, Aufnahmen und sonstige Materialien rechtmäßig genutzt und dem Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zur Bearbeitung überlassen werden dürfen.
Verzögerungen, die auf verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verschieben vereinbarte Termine angemessen. Ein hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.
5. Korrekturen, Änderungen und Zusatzleistungen
Im Angebot enthaltene Korrektur- oder Abstimmungsschleifen ergeben sich aus der jeweiligen Projektvereinbarung. Änderungen des Briefings, zusätzliche Varianten, neue Formate, nachträglich gewünschte Leistungen oder Bearbeitungen außerhalb des vereinbarten Umfangs können als Zusatzleistung angeboten und berechnet werden.
6. Freigaben und Abnahme
Der Auftraggeber prüft ihm vorgelegte Zwischenstände und Endfassungen insbesondere auf sachliche Richtigkeit, Pflichtangaben, Marken- und Produktvorgaben sowie die Eignung für den vorgesehenen Einsatz. Freigaben sollen in Textform erfolgen.
Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich einer Abnahme bedarf, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gestalterische Abweichungen, die sich innerhalb eines abgestimmten Briefings bewegen und die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen, stellen für sich allein keinen Mangel dar.
7. Nutzungsrechte und Herausgabe von Arbeitsdateien
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten und rechtlich schutzfähigen finalen Arbeitsergebnissen die im jeweiligen Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den bei Auftragserteilung erkennbaren Vertragszweck.
Rechte an vorbestehenden Methoden, Vorlagen, Workflows, Prompts, internen Tools, Know-how und nicht projektspezifischen Bestandteilen verbleiben beim Auftragnehmer. Offene Projektdateien, Rohdaten, Zwischenstände, Prompts oder editierbare Quelldateien werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Für Bestandteile, die Rechte oder Lizenzbedingungen Dritter enthalten, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen. Bei rein KI-generierten Bestandteilen werden Nutzungsrechte nur in dem Umfang eingeräumt, in dem solche Rechte rechtlich entstehen und vom Auftragnehmer übertragen werden können.
8. Rechte Dritter und bereitgestellte Materialien
Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Materialien und Vorgaben keine Rechte Dritter verletzen und rechtmäßig für den vereinbarten Zweck eingesetzt werden dürfen. Wird der Auftragnehmer wegen eines vom Auftraggeber bereitgestellten Materials oder einer verbindlichen Vorgabe des Auftraggebers von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Der Auftragnehmer berücksichtigt bei der Produktion erkennbare rechtliche Risiken im Rahmen der geschuldeten fachlichen Sorgfalt. Eine Rechtsberatung oder umfassende Schutzrechtsprüfung ist jedoch nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Vergütung, Fremdkosten und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fremdkosten, Lizenzen, Sprecher-, Musik-, Stock-, Hosting-, Reise- oder sonstige Drittleistungen werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder vom Auftraggeber freigegeben wurden.
Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei größeren oder länger laufenden Projekten können Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt vereinbart werden.
10. Termine und Leistungshindernisse
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse wie erhebliche Ausfälle externer Plattformen, höhere Gewalt oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verlängern betroffene Fristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen, sobald diese absehbar sind.
11. Gewährleistung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist zunächst berechtigt, einen berechtigten Mangel innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder eine mangelfreie Ersatzleistung zu erbringen. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleiben unberührt.
12. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt für zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Soweit im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.
Bei Projekten mit besonders vertraulichen Daten wird vorab abgestimmt, welche Inhalte in externen KI- oder Cloud-Systemen verarbeitet werden dürfen. Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer auf besondere Geheimhaltungs-, Compliance- oder Sicherheitsanforderungen rechtzeitig hin.
14. Referenznutzung
Eine öffentliche Nutzung von Auftraggebernamen, Marken, Logos oder Projektergebnissen als Referenz erfolgt nur, wenn dies vereinbart oder vom Auftraggeber freigegeben wurde. Gesetzliche Rechte und bereits bestehende Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.
15. Kündigung und vorzeitige Projektbeendigung
Rechte zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung richten sich nach der jeweiligen Projektvereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Bei einer vorzeitigen Beendigung sind bis dahin vertragsgemäß erbrachte Leistungen sowie vom Auftragnehmer im Vertrauen auf den Auftrag bereits verbindlich eingegangene, nicht stornierbare Fremdkosten zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
18. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: September 2026